Tagfahrleuchten beim Auto

Tagfahrleuchten dienen der Sicherheit und sollen auch bei hellen Lichtverhältnissen dafür sorgen, Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen. Sie benötigen weitaus weniger Energie als herkömmliche Leuchten oder Scheinwerfer.






Manche Länder schreiben bei Autofahrten Licht am Tag vor, deshalb wurden Tagfahrleuchten gebaut. Tagfahrleuchten dürfen nicht gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten. Bei Autos, wo serienmäßig im Scheinwerfergehäuse sowohl Tagfahrleuchten als auch Abblendlicht und Scheinwerfer vorhanden ist, wird bei Einschalten des Abblendlichtes automatisch die Tagfahrleuchte so gedimmt, dass es nur mehr die Stärke von einem Stadtlicht hat. Viele rüsten auch heute noch Tagfahrleuchten in Form von LED`s nach, weil die ganz einfach am Auto cool aussehen. Es gibt jedoch Vorschriften, wo und wie genau diese Tagfahrleuchten zu montieren sind. Die Preise im KFZ-Zubehörhandel liegen für Tagfahrleuchten zwischen EUR 150,00 und EUR 200,00, für Original-Nachrüstungen je nach Automarke entsprechend höher. In den Ländern der EU gelten total unterschiedliche Bestimmungen, wann man wo mit Licht fahren muss oder darf.



Einige Länder haben keine Lichtvorschriften, andere wiederum haben Lichtvorschriften von Oktober bis März, andere haben Lichtpflicht auch am Tag ganzjährig. Einzig eine Richtlinie der EU Kommission sieht vor, dass ab 7. 2.2011 in allen neuen Transportern Tagfahrleuchten, die sich automatisch einschalten, wenn das Fahrzeug gestartet wird, eingebaut sein müssen. Mit August 2012 sind Tagfahrleuchten für alle Transportermodelle Pflicht. Durch diese unterschiedlichen Behandlungen der einzelnen Länder sollte man auch bei seinem PKW die Möglichkeit haben, entweder mit Abblendlicht oder Tagesfahrleuchten diesen Lichtvorschriften nachzukommen und auch entsprechende Ersatzlampen mitzuführen. Für Transporter gelten ohnehin andere Vorschriften. Es gibt für Länder, in denen es auch nicht verboten ist, Tagfahrleuchten zu verwenden, bestimmte Normen, die man einhalten muss. Tagfahrleuchten die genehmigt sind müssen gemäß der techn. Vorschrift ECD-R87 auch noch die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Außenscheibe der Tagfahrleuchten tragen.







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